Exportbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass Altova an die in den USA und der EU geltenden Gesetze und Verordnungen bezüglich des Warenexports gebunden ist. Durch das Herunterladen oder die Verwendung von Altova-Software erklären Sie, dass Sie weder in einem der mit einem Embargo belegten Länder ansässig sind noch der Kontrolle eines dieser Länder unterliegen, noch ein Staatsangehöriger oder Bewohner eines dieser Länder sind oder die Exportbestimmungen auf irgendeine andere Art verletzen.

Demzufolge darf Altova-Software nicht in Kuba, im Iran, Nordkorea, im Sudan, in Syrien oder einem anderen Land, für das gemäß Exportbeschränkungen, -verboten oder -verordnungen ein Handelsembargo gilt, heruntergeladen oder dorthin exportiert werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie diese Benachrichtigung fälschlicherweise erhalten haben, wenden Sie sich bitte unter exportcompliance@altova.com an die Altova-Rechtsabteilung.